Nationale Anforderungen im Peppol-Netzwerk
Die Länder, die sich dem Peppol-Netzwerk anschließen, haben die Möglichkeit, in klar definierten Grenzen nationale Besonderheiten festzulegen. Diese Ausnahmeregelungen oder auch Konkretisierungen sind meist eine Folge der in den Ländern geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Besonderheiten müssen stets mit den Vorgaben des Peppol Interoperability Frameworks kompatibel sein.
Folgende Aspekte sind für Deutschland festgelegt:
- Wenn innerhalb Deutschlands der öffentlichen Verwaltung über Peppol eine elektronische Rechnung zugestellt werden soll, ist hierfür die CIUS XRechnung in der jeweils aktuellen Version zu verwenden.
- Wenn ein Rechnungssteller außerhalb Deutschlands die öffentliche Verwaltung adressiert, hat er die Möglichkeit, das für alle Peppol-Empfänger zu akzeptierende Format Peppol BIS Billing 3.0 zu verwenden. Die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist verpflichtet, dieses Format anzunehmen. Die Unterschiede zwischen den beiden Spezifikationen (XRechnung und Peppol BIS Billing Invoice) können Sie hier (pdf, 224.7 KB) nachlesen.
- Das Spezifikationsdokument zur CIUS XRechnung wird derzeit nur in deutscher Sprache angeboten.
Der Standard XRechnung wird in den Syntaxen UBL und CII zur Verfügung gestellt und kann entsprechend über Peppol versendet werden.
- Die öffentliche Verwaltung hat sich verpflichtet, für die Peppol-ID das Schema der Leitweg-ID zu nutzen. Das Schema ist daher entsprechend in ISO 6523 ICD eingetragen worden. Das zugehörige Präfix lautet 0204. Ergänzt wird zwischen Präfix und ID ein Trennzeichen (:).